Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen!
Geld zurück für Montagekosten
Bereits seit dem 1. Januar 2006 sind die
Lohnkosten von Handwerkerrechnungen bis zu einem Höchstbetrag
steuerlich absetzbar! Dabei ist es wichtig, dass diese mit der darin
enthaltenen Mehrwertsteuer auf den Rechnungen gesondert aufgeführt
sind. Bis zu 3.000,- Euro Bruttolohnkosten können dabei im
Jahr geltend gemacht werden. Auf diesen Betrag wird ein Steuerbonus
von 20 % gewährt, was eine Rückzahlung von jährlich maximal
600 Euro bedeutet. Voraussetzung für die steuermildernde Anerkennung
dieser Lohnkosten ist aber, dass sie sich auf Instandhaltungs- oder
Renovierungsarbeiten beziehen, die nach dem 31. Dezember
2005 durchgeführt wurden. Aber Vorsicht: Bar bezahlte Rechnungen
erkennt das Finanzamt nicht an!
Die Bezahlung der Rechnung muss
bargeldlos auf das Konto des Handwerkers erfolgen und durch
einen Überweisungsbeleg oder Kontoauszug belegt sein.
Wir informieren Sie zu diesem Thema und stellen Ihnen für die ausgeführten Arbeiten gerne eine Rechnung mit gesondert ausgewiesenem Lohnanteil aus.