Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen!

16.07.2017

Geld zurück für Montagekosten

Bereits seit dem 1. Januar 2006 sind die Lohnkosten von Handwerkerrechnungen bis zu einem Höchstbetrag steuerlich absetzbar! Dabei ist es wichtig, dass diese mit der darin enthaltenen Mehrwertsteuer auf den Rechnungen gesondert aufgeführt sind. Bis zu 3.000,- Euro Bruttolohnkosten können dabei im Jahr geltend gemacht werden. Auf diesen Betrag wird ein Steuerbonus von 20 % gewährt, was eine Rückzahlung von jährlich maximal 600 Euro bedeutet. Voraussetzung für die steuermildernde Anerkennung dieser Lohnkosten ist aber, dass sie sich auf Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten beziehen, die nach dem 31. Dezember 2005 durchgeführt wurden. Aber Vorsicht: Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an!
Die Bezahlung der Rechnung muss bargeldlos auf das Konto des Handwerkers erfolgen und durch einen Überweisungsbeleg oder Kontoauszug belegt sein.

Wir informieren Sie zu diesem Thema und stellen Ihnen für die  ausgeführten Arbeiten gerne eine Rechnung mit gesondert ausgewiesenem  Lohnanteil aus.

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